"Was hätte er/sie bloß gewollt..?"
Sätze wie diesen hören wir in den Gesprächen mit den Angehörigen häufig. Man möchte den letzten Weg seines lieben Entschlafenen so gestalten, wie er/sie ihn
sich gewünscht hätte. Eine gute aber oftmals gleichermaßen auch verzwickte Idee.
Rente, Finanzreserven oder auch Impfungen – überall denkt der vorausschauende Mensch, dass die Vorsicht besser als die Nachsicht ist und verlässt sich nicht
auf das einem hoffentlich wohlbedachte Schicksal, welches einem im Fall der Fälle schon unter die Arme greifen wird. Getreu dieser weitsichtigen überlegungen
bieten wir den Angehörigen schon unlängst die Möglichkeit, weitestgehend alle Angelegenheiten, bezüglich des irgendwann eintretenden Sterbefalles, in einem
Vorsorgevertrag bereits zu Lebzeiten festzuschreiben.
Welche Modalitäten dabei schlussendlich im Detail schon geregelt werden sollen, liegt gänzlich in Ihrem Ermessen. Wünsche im Hinblick auf Sarg, Urne, Grabstelle,
Trauerredner, Annonce, Musik, etc. können besprochen und schriftlich fixiert werden. Selbiges gilt für die Entscheidung, ob die Kosten bereits im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses beglichen werden sollen oder erst, wenn der schmerzliche Sterbefall eintritt.
Wir bieten Ihnen dadurch beispielsweise die Gelegenheit, die finanzielle Belastung bereits im Voraus auf ein Minimum zu reduzieren, den einfachen Charakter der
Trauerfeier und des Begräbnisses oder auch sämtliche anderen Wünsche, die Sie hinsichtlich des Sterbefalles in sich hegen, bereits festzuschreiben. Denn so können
Sie sicherstellen, dass Ihren Gedanken auch Folge geleistet wird.