Terminvereinbarungen
Viele Terminvereinbarungen können wir Ihnen durch den Umfang
unserer
Erledigung aller Modalitäten bereits aus den Händen nehmen.
Wünschen Sie darüber hinaus weitergehende
Hilfe bei Terminvereinbarungen, so helfen wir Ihnen
dabei gerne, sofern uns dies
möglich ist. Teilen Sie uns im
Aufnahmegespräch oder natürlich auch im Nachgang an dieses Ihre
Anliegen gerne mit.
Totenruhe
Bezeichnet das persönliche und gesetzlich geschützte Recht, eines jeden Menschen, dass Zu-und
Eingriffe auf oder in seinen eigenen
Leichnam nach Einsetzen des Todes nur noch nach Abwägung im Sinne der Pietät und der
gesetzlichen Notwendigkeit erfolgen dürfen.
Der Aspekt der Wahrung der Totenruhe sollte aus ethischen Gesichtspunkten bei einigen
Fallgestaltungen immer einen gewichtigen
Standpunkt genießen. So z.B. bei
Exhumierungen oder auch
Sektionen, insbesondere
Privatsektionen.
Gemäß dem Sinn der Totenruhe hat der Gesetzgeber beispielsweise die gesetzliche
Ruhefrist nach
der
Beisetzung geschaffen.
Todesursache
Das
Bestattungsgesetz Thüringen verlangt stets nach einer feststehenden und amtlich anerkannten
Todesursache. Diese ist auf dem
Totenschein durch den feststellenden Arzt bei der ersten
Leichenschau nach Eintreten des ewigen
Friedens einzutragen. Man unterscheidet
zwischen natürlichem und nicht natürlichem Tod.
Steht eine solche Todesursache nicht abschließend fest, kann eine
Einäscherung in einem
Krematorium in Thüringen nicht erfolgen. Im
Zuge der
zweiten Leichenschau kann sodann sogar eine
Sektion, genauer eine
Verwaltungssektion,
angeordnet werden. Diese soll dann
Klarheit über die Todesursache schaffen, sodass der auch eingeschaltete
Staatsanwalt eine
Freigabe zur Einäscherung erteilen kann.
Andere Bundesländern haben diesbezüglich anderslautende Vorschriften.
Totenschein
Häufig wird der Totenschein mit den
Sterbeurkunden verwechselt. Dies ist jedoch ein
Trugschluss.
Er ist eher als verwaltungsinternes Dokument zu verstehen. Denn er regelt neben Ort und
Zeitpunkt vor allem auch die
Todesursache.
Er ist somit das amtliche Schriftstück, welches die Daten und Rahmenbedingungen des Todes auf
einem Teil I und Teil II (Durchdruck) bescheinigt.
Der Totenschein ist grundsätzlich nicht für die
Angehörigen bestimmt.
Er ist im Zuge der ersten
Leichenschau nach Eintreten des Todes durch den feststellenden Arzt
auszustellen.
Von diesem gelangt der Totenschein in der Regel zum
Bestatter, welcher diesen beim
Standesamt bei der
Beurkundung vorzulegen hat,
um die Erstellung der
Sterbeurkunden zu erwirken. Bei einer
Feuerbestattung werden in Thüringen
der Teil I und Teil II getrennt.
Der Teil II verbleibt beim Standesamt und Teil I ist bei der
zweiten Leichenschau mit
vorzulegen. Ist diese ohne Beanstandungen
verlaufen, also ohne Einschalten der Strafbehörden zur Erwirkung einer Freigabe, wird dieser
Teil I ans örtliche Gesundheitsamt
zur schlussendlichen Archivierung geleitet.
Bei einer
Erdbestattung verbleiben Teil I und II nach der Beurkundung aneinander und werden
durch das Standesamt an das zuständige
Gesundheitsamt gesendet.
Traueranzeige / -annonce
Die Traueranzeige ist das Element, welches das soziale Umfeld über das Ableben des Verstorbenen
informieren soll. In ihr befinden
sich die Termininformationen zur
Trauerfeier und Angaben, wer sich mit dieser
Annonce verabschiedet. Dies beschränkt sich zumeist
auf einen Teil der Familie.
Auch
Nachrufe von Vereinen oder Firmen können als Traueranzeige gestaltet.
Traueranzeigen sind als Kann und nicht als Muss zu verstehen.
Gerne beraten wir Sie zur inhaltlichen und optischen Gestaltung einer solchen oder auch
anderweitigen Zeitungsanzeige und veranlassen
eine Veröffentlichung zum gewünschten Tag im Rahmen unserer
Erledigung aller Modalitäten.
Auch Individualanfertigungen von Annoncen, fernab der Vorgaben des Trauerkatalogs
der
Thüringer Allgemeinen, bieten wir Ihnen an.
Trauerbegleitung
So individuell wie wir Menschen sind, so individuell gestaltet sich auch der Trauerprozess eines
jeden Einzelnen. Wir möchten
Ihnen im Verlaufe dieser Zeit eine starke Stütze sein und damit ausreichend Raum zur Trauer
einräumen.
Dabei begleiten wir Sie solange, wie Sie es benötigen. Denn auch im Rahmen der
Nachsorge können
Sie auf uns zählen.
Trauerdrucksachen
Gelegentlich greifen
Angehörige noch auf die Erstellung von Trauerdrucksachen zurück. Hier fällt
die Wahl zumeist auf Karten,
welche mit zugehörigen Umschlägen versendet werden können.
Für Trauerdrucksachen gilt grundsätzlich ähnliches, wie auch für
Annoncen. Das umfasst sowohl
die inhaltliche, als auch die optische
Gestaltung dieser Printerzeugnisse. Man kann sie also sowohl zu Zwecken einer
Traueranzeige,
einer
Danksagung oder eines
Nachrufes gestalten.
Zu unserer
Erledigung aller Modalitäten gehört es auch, die Abwicklung dieser Trauerdrucksachen
zu übernehmen. Dabei bieten wir
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, welche sich völlig an Ihren Wünschen orientieren.
Trauerfall
Trauerfeier
Als Trauerfeier wird eine Veranstaltung bezeichnet, welche zum ehrenden Andenken an einen oder
mehrere Verstorbene abgehalten wird.
Die Vorgaben zur
Ausgestaltung der Trauerfeier liegen in den Händen der
Angehörigen, welche mit
der tatsächlichen Umsetzung einen
Bestatter beauftragen.
Hierbei wird im Regelfall von einem
Trauerredner oder einem
Pastor
eine
Trauerrede gehalten. Je nach Wahl des Redners ergibt sich
daraus der Charakter als
weltliche Trauerfeier oder
als
Trauergottesdienst. Daraus ergeben sich
dann weitere regionale Gepflogenheiten.
An diese ist man jedoch niemals gebunden.
Wir möchten Ihnen ein Höchstmaß an
Individualität einräumen. Teilen Sie sich uns mit und wir
versuchen Ihre Vorstellungen auch umzusetzen.
Trauerfeiern können grundsätzlich an der
Urne oder auch am
Sarg im Rahmen
einer
Erdbestattung durchgeführt werden. Hierbei wird in der
Regel die
Beisetzung der Urne oder des Sargs direkt im Anschluss an die Trauerfeier
vollzogen.
Auch bei einer gewünschten
Feuerbestattung, kann im Vorfeld eine Trauerfeier am Sarg
stattfinden. Hierbei fallen jedoch Termin der
Trauerfeier und der, der Beisetzung, zeitlich auseinander, sodass es dabei zwei separate Termine
benötigt.
Trauerfloristik
In unseren Längen- und Breitengraden gehört es gemeinhin zu einer
Trauerfeier dazu, dass die vom
Bestatter vorbereitete
Dekoration
durch persönlich ausgewählten Blumenschmuck ergänzt und somit abgerundet wird. Wir raten an
dieser Stelle jedoch, dass weniger in
diesem Falle mehr sein kann. Denn oftmals erlauben vordergründig die kleinen
Trauerhallen in den
ländlichen Regionen oder Ortsteilen
kein auslabendes Blumendekor.
Dieses Blumenarrangement wird vom
Floristen angefertigt und als Trauerfloristik bezeichnet.
Zu unserer Rundum-Betreuung gehört die Aufnahme des entsprechenden Blumenschmucks für die
Trauerfeier im Rahmen unserer
Erledigung aller Modalitäten bei Bedarf dazu,
sodass wir Ihnen damit einen weiteren, zusätzlichen Weg abnehmen können.
Beim Blumenschmuck unterscheidet man im Allgemeinen zwischen
Gestecken, Gebinden, Kränzen,
Herzen und Sträußen. Aber auch Anfertigung
nach individuellen Vorstellungen kann man gelegentlich auf Trauerfeiern erblicken.
Der Blumenschmuck wird nach der Trauerfeier durch den Bestatter auf bzw. an der
Grabstätte
niedergelegt.
Trauergast
Als Trauergast wird ein Teilnehmer einer
Trauerfeier bezeichnet.
Trauergemeinschaft
Trauergesellschaft
Unter Trauergesellschaft versteht man den vollständigen Kreis der Trauergäste einer
Trauerfeier.
Man kann den Kreis der Gäste bei einer Trauerfeier auch beschränken. Immer häufiger wird der
Abschied mittlerweile beispielsweise
im engsten Kreis abgehalten.
Aber auch anderweitige Einschränkungen sind denkbar. Fragen Sie bei Bedarf einfach nach. Auch so
etwas gehört zu unserer
Ausgestaltung von Trauerfeiern.
Trauergespräch
Das Trauergespräch wird zwischen
Angehörigen und Redner der
Trauerfeier geführt. Dies gilt
sowohl für
weltliche Trauerfeiern mit einem
Trauerredner als auch
für
Trauergottesdienste mit
einem
Pastor.
In diesem Gespräch wird das Leben, Schaffen, aber auch die menschliche Seite des Verstorbene beleuchtet, sodass der bestellte Redner
daraus eine
Trauerrede entwerfen und auch vortragen kann.
Es empfiehlt sich stets, auf dieses Gespräch vorbereitet zu sein. Denn die Qualität der Rede
hängt stets auch zu bedeutenden Teilen
von der Qualität Ihrer Zuarbeit ab.
Trauergottesdienst
Entschließt man sich dazu, zur
Trauerfeier einen
Pastor hinzuzuziehen, veranstaltet man streng
genommen keine Trauerfeier,
sondern einen Trauergottesdienst. Während bei einer weltlichen
Trauerrede der Glaube in der
Regel keine Rolle spielt, so wird
dieser bei einer kirchlichen Ausgestaltung der Trauerfeier mal mehr und mal weniger ins Zentrum
der Abschiednahme gestellt.
Er ist jedoch in jedem Fall ein fester Bestandteil der Rede.
Trauerhalle
Als Trauerhalle bezeichnet man eine Räumlichkeit, die eigens für die Durchführung von
Trauerfeiern vorgesehen ist. Um die
Organisation der Trauerhalle kümmern wir uns im Rahmen unserer
Ausgestaltung von Trauerfeiern im
Rahmen unserer
Erledigung aller Modalitäten.
Möchte man die Trauerfeier kirchlich ausgestalten, also einen
Pastor hinzuziehen, so besteht in
vielen
Kirchen unserer Region
die Möglichkeit, den sogenannten
Trauergottesdienst dort abzuhalten.
Eine Übersicht zu allen Trauerhallen und Kirchen in der Region finden Sie hier (Kategorie Orte
des Abschieds)
Als Alternative zu all jenen verfügen wir außerdem über eine
hauseigene Trauerhalle.
Trauerkarten
Neben der
Annonce stellen sich vor allem Trauerkarten als eine gute Alternative zur
herkömmlichen
Traueranzeige dar, da diese
gegenüber der Zeitungsanzeige über eine gänzlich anderweitige Reichweite verfügen. Als
Angehöriger bestimmt man hier über das
Versenden mit der Post den exakten Adressatenkreis.
Von klassischen Stil in schwarz-weiß bis hin zu vollfarbigen Eigenkreationen - teilen Sie uns
mit, was Sie wünschen und wir
fertigen solchen Printerzeugnisse - soweit es möglich ist - nach Ihren Vorstellungen. Auch dies
gehört zum Umfang unserer
Erledigung aller Modalitäten.
Trauerkatalog Thüringer Allgemeine
Im Rahmen der Erstellung einer
Annonce greifen wir auf den Musterkatalog der Thüringer
Allgemeinen zurück.
Wollen Sie sich bereits einen Überblick über dessen Möglichkeiten verschaffen, so können Sie
diesen auch online einsehen.
Hier gelangen Sie zum Trauerkatalog der Thüringer Allgemeinen.
https://trauer.thueringer-allgemeine.de/anzeigen/anzeigenmuster
Trauerrede
Egal ob weltliche
Trauerfeier,
kirchlicher Trauergottesdienst oder auch der Abschied im kleinen Rahmen - in den allermeisten
Fällen wird dabei auf eine Form der Trauerrede zurückgegriffen. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.
Während
Pastoren bei kirchlichen Abschieden auch den religiösen Aspekt hinter dem Ableben beleuchten, so legen freie und weltliche
Trauerredner den Fokus meist auf Lebenslauf und das tröstend gesprochene Wort.
Sie als
Angehörige haben die Wahl, ob die Trauerrede und damit auch der Charakter der Trauerfeier kirchlich oder weltlich
ausgestaltet werden soll. Ihr Wunsch wird dann im Rahmen unserer
Erledigung aller Modalitäten in die Tat umgesetzt, soweit dies möglich ist.
Der Inhalt wird dem Trauerredner im Rahmen des
Trauergesprächs mitgeteilt.
Wir geben an dieser Stelle auch stets zu bedenken, dass eine Trauerrede zu bedeutenden Teilen von der Qualität
Ihrer Zuarbeit zu dieser abhängt. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld einige kleinere Notizen zur besseren Gesamtübersicht zusammenzutragen.
Trauerredner (-in)
Als Trauerredner bezeichnet man einen freien und somit weltlichen Redner, welcher auf einer
Trauerfeier
eine
Trauerrede zum ehrenden Andenken an einen Verstorbenen hält.
Manches Mal werden auch
Pastoren synonym als Trauerredner bezeichnet, wenn diese in einem
Trauergottesdienst bzw.
kirchlichen Trauerfeier eine
Trauerrede halten.
Wir kümmern uns im Rahmen unserer
Erledigung aller Modalitäten sowohl um die Vermittlung eines weltlichen Redners als auch um
die des zuständigen Pastors.
Trauerschleife
Als Trauerschleife bezeichnet man die farbigen oder weißen Bänder, welche an der
Trauerfloristik befestigt werden. Auf diesen sind
zumeist kleine Sprüche und die Namen derer, von denen diese Blumenspende kommt, niedergeschrieben.